Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
- 1.1. Herausgeber der FellbachCard ist der Verein Stadtmarketing Fellbach e.V., Marktplatz 1, 70734 Fellbach.
- 1.2. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entge-genstehende oder von den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abwei-chende Vereinbarungen werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verein Stadtmarke-ting e.V. stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu.
2. Teilnahme
- 2.1. Inhaber der FellbachCard kann jede natürliche volljährige und geschäftsfähige Person werden. Die Teilnahme ist kostenlos, die Karte auf Dritte innerhalb des Haushalts übertragbar.
- 2.2. Der Kunde beantragt die FellbachCard mit den Kartenanträgen des Vereins Stadt-marketing Fellbach e.V. Die FellbachCard bleibt im Eigentum des Verein Stadtmarke-ting Fellbach e.V.
- 2.3. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Ergänzung und Unterzeichnung des Antrags-formulars, mindestens mit Angabe des Namens, der Adresse und des Geburtsdatums (zur Feststellung der Volljährigkeit). Alle weiteren Angaben sind freiwillig.
- 2.4. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Kartenantrag der FellbachCard ab-gedruckt. Zudem liegen sie in allen teilnehmenden Geschäften sowie in der Ge-schäftsstelle des Vereins Stadtmarketing Fellbach e.V. öffentlich aus und können dort zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Ein Herunterladen der AGB über die Webseite der FellbachCard ist ebenfalls möglich.
- 2.5. Mit seiner Unterschrift erkennt der Kunde an, dass er die vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen hat und in dieser Form akzeptiert.
3. Gewährung von Vergünstigungen
- 3.1. Die FellbachCard berechtigt den Karteninhaber zur Teilnahme am Kundenkartensys-tem des Stadtmarketing Fellbach e.V. Hierbei erhält der Karteninhaber bei den ange-schlossenen Akzeptanzstellen Rabatte, Serviceleistungen oder sonstige Vergünsti-gungen (im folgenden Vergünstigungen genannt), deren genaue Konditionen von der jeweiligen Akzeptanzstelle festgelegt werden. Die Vergünstigungen müssen nicht so-fort gewährt werden, der Karteninhaber ist hierüber jedoch von der Akzeptanzstelle zu informieren.
- 3.2. Die angeschlossenen Akzeptanzstellen sind berechtigt, die von ihnen gebotenen Vergünstigungen zu verändern oder z.B. bei Sonderaktionen einzuschränken. Die angebotenen Vergünstigungen können jederzeit auf der Webseite eingesehen werden, Veränderungen des Angebots werden ebenfalls an dieser Stelle veröffentlicht.
- 3.3. Ferner können die Akzeptanzstellen zur Gewährung der von ihnen festgelegten Ver-günstigungen nochmals die Kundendaten abfragen und speichern. Hierüber ist der Karteninhaber jedoch von der Akzeptanzstelle nochmals gesondert hinzuweisen.
- 3.4. Akzeptanzstellen, die der FellbachCard angeschlossen sind, sind nur solche, die durch das entsprechende Logo der FellbachCard gekennzeichnet sind. Ausschließlich dort können gegen Vorlage der Karte Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, eine nachträgliche Gewährung ist ausgeschlossen.
4. Warentausch und Stornierung der Vergünstigung
- 4.1. Gibt der Karteninhaber bei der Akzeptanzstelle unter Vorlage der FellbachCard er-worbene Waren zurück oder tauscht diese um, so ist dies nur unter Vorlage des Ori-ginalbons und der Karte möglich.
5. Verwahrung der FellbachCard und Informationspflichten
- 5.1. Die Verantwortung für die Verwahrung der Karte obliegt allein dem Karteninhaber.
- 5.2. Bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung der Karte besteht kein Anspruch auf Ersatz der Karte.
- 5.3. Der Karteninhaber hat eine Änderung aller relevanten Daten, wie z.B. Adressänderung unverzüglich anzuzeigen. Diese Informationspflicht gilt auch bei Verlust oder Diebstahl der Karte.
6. Haftungsausschluss
- 6.1. Die Haftung des Stadtmarketing Fellbach e.V. für Schäden des Karteninhabers, die bei oder aus der Nutzung der FellbachCard entstehen, ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters vorliegen.
- 6.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kartenin-habers aus Produkthaftung. Weiter gelten sie nicht bei dem Stadtmarketing Fellbach e.V. nicht zurechenbaren Körper- und Gesundheitsbeschädigungen oder bei Verlust des Lebens des Karteninhabers.
- 6.3. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Stadtmar-keting Fellbach e.V. auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Stadtmar-keting Fellbach e.V.
- 6.4. Schadensersatzansprüche des Karteninhabers verjähren spätestens 1 Jahr nach Schadenseintritt. Die gilt nicht, wenn dem Stadtmarketing Fellbach e.V. Arglist vor-werfbar ist.
7. Datenschutz und weiterführende Informationen
- 7.1. Alle Daten werden vertraulich behandelt. Kundendaten werden grundsätzlich weder verkauft, vermietet oder auf anderem Wege an Dritte zur kommerziellen Nutzung wei-tergegeben.
- 7.2. Die Art, der Ort oder der Zeitpunkt des Einsatzes der FellbachCard sind zu keinem Zeitpunkt elektronisch nachvollziehbar.
- 7.3. Der Umgang mit den Daten entspricht in allen Punkten den Regelungen des Bundes-datenschutzgesetzes.
- 7.4. Karteninhaber haben die Möglichkeit, neben den Vergünstigungen weiterführende Informationen über das vorhandene Warenangebot und Sonderaktionen im Rahmen der FellbachCard informiert zu werden. Hierzu ist eine gesonderte Einwilligung zu er-teilen. Diese kann jederzeit gegenüber dem Stadtmarketing Fellbach e.V., Marktplatz 1, 70734 Fellbach oder stadtmarketing@fellbach.de schriftlich widerrufen werden.
- 7.5. Soweit eine Email-Adresse angegeben wird, werden diese Informationen elektronisch übermittelt. Wird eine solche Übermittlung nicht gewünscht, genügt eine entspre-chende Nachricht an die in der Email angegebene Adresse.
8. Beendigung oder Änderung der Teilnahmebedingungen
- 8.1. Die Teilnahme am Kundenkartensystem kann jederzeit beendet werden. Hierzu muss lediglich die Nutzung der Karte eingestellt werden.
- 8.2. Der Verein Stadtmarketing Fellbach e.V. behält sich vor, das Kundenkartensystem jederzeit unter Einhaltung einer angemessen Frist zu beenden oder einzelne Bedin-gungen zu verändern.